BSG HAUSEN: HBRS unterstützt Sonderregelung im Rehabilitationssport (April 2020)

HBRS unterstützt Sonderregelung im Rehabilitationssport

In den Vereinen des Hessischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes (HBRS) findet der ärztliche verordnete Rehabilitationssport in normalen Zeiten in der Regel in Sportgruppen von bis zu 15 Teilnehmern/-innen statt. Im Rahmen der angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ist dieses aktuell natürlich nicht möglich. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben nun in Abstimmung mit den Anbietern des Rehabilitationssports (z. B. der HBRS etc.) eine bundesweite Sonderregelung getroffen……

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